Tippgeber werden

Nutze deine Chance! - Jetzt Tippgeber werden und Prämien sichern!

Tippgeber werden – Ihre Empfehlung lohnt sich!

Sie können uns einen potenziellen Immobilienverkäufer nennen? Unabhängig davon, ob der Eigentümer die Immobilie direkt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt veräußern möchte, nehmen wir Sie sehr gerne als Tippgeber in unserer Datenbank auf und belohnen Sie umgehend im Erfolgsfall für Ihren Tipp. Wir entlohnen Sie für Ihre Empfehlung mit einer Tippgeberprovision von bis zu 5000€ (oder mit einer zuvor individuell ausgehandelten Provision), sobald die Vermittlung erfolgreich ist.

So funktioniert’s:

Zunächst nehmen Sie Kontakt mit uns auf, erst telefonisch dann per Mail, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen und uns Ihre vollständigen Daten mitteilen. Nach erhalt des Formulars melden wir uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und besprechen alles relevante zum weiteren Vorhehen. In diesem Gespräch teilen Sie uns unteranderem die Kontaktdaten des Immobilieneigentümers mit, dessen Objekt, Sie uns als Tipp bekannt geben möchten. Danach prüfen wir, ob uns das Objekt schon bekannt ist oder schon öffentlich angeboten wird. Falls Ihre Empfehlung alle relevanten Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Bestätigung per E-Mail von uns. Zum Schluss lassen wir Ihnen eine detailierte Tippgeber-Vereinbarung zukommen welche bei einem persönlichen Gespräch besprochen und von beiden Seiten unterzeichnet wird. Ist all dies erfolgreich abgelaufen, sind Sie in unserer Datenbank als Tippgeber gespeichert.

Kontakt

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Vertrag

Sie erhalten unsere Tippgeber-Vereinbarung.

Verkauf abwarten

Sobald die Immobilie verkauft wurde, melden wir uns bei Ihnen!

Erhalten der Provision

Sie erhalten Ihre zuvor ausgehandelte Provision.

Die häufigst gestellten Fragen:

Ein Tippgeber ist jemand, der potenzielle Immobilienverkäufer an einen Immobilienmakler vermittelt und dafür eine Geldprämie erhält.

 

Um Tippgeber zu werden, registrieren Sie sich bei uns einfach und bequem über das Tippgeber-Formular und übermitteln uns Ihre Kontaktdaten. Anschließend melden wir uns persönlich bei Ihnen und übermitteln Ihnen unseren Tippgebervereinbarung. Erst danach erkundigen wir uns nach den Kontaktdaten Ihres potenziellen Verkäufers und klären das weitere Vorgehen.

 

Die Höhe der Tippgeber-Prämie variiert je nach Verkaufspreis. Während Sie bei anderen Maklern einen prozentualen Anteil der Maklerprovision erhalten, garantieren wir lhnen je nach Kaufpreis eine zuvor fest abgemachte Provision! bei Objekten ab 1 Mio sind wir ebenfalls gerne bereit zu verhandeln.

Unsere Tippgeber-Prämie gilt für alle Arten von Immobilien, sei es GrundstückeWohn- oder Gewerbeimmobilienlandwirtschaftliche Objekte und Flächen, die erfolgreich über uns vermittelt werden. Unsere Voraussetzung ist allerdings, dass uns die Immobilie noch nicht bekannt ist, sie nicht bereits von anderen Maklern beworben wird.

Ja, grundsätzlich kann fast jeder unser Tippgeber werden, unabhängig von Vorkenntnissen oder beruflichem Hintergrund. Ausgenommen hiervon sind Steuerberater, Rechtsanwälte und weitere Personen, die aus standesrechtlichen Gründen nicht teilnehmen dürfen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie eine Privatperson sind und nicht unternehmerisch handeln.

Ja, eine schriftliche Tippgebervereinbarung ist bei uns erforderlich, um die Prämienansprüche zu sichern und beiderseitige Transparenz zu gewährleisten. Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zur Vereinbarung.

 
 

Sie haben nur dann einen Anspruch auf die Tippgeberprovision, wenn ein Makleralleinauftrag mit uns (Schwalm-Eder-Immobilien) geschlossen wurde, der eigentliche Hauptvertrag zwischen Immobilienbesitzer und einer dritten Person zustande gekommen ist und wir als Tippnehmer die Maklerprovision in voller Höhe erhalten haben. Außerdem muss Ihre Empfehlung als Tippgeber den Abschluss des Hauptvertrages beim Notar zumindest mitverursacht haben. Nach Verkauf (Notarielle Beurkundung) kontaktieren wir Sie umgehend anhand lhrer zuvor übermittelten Kontaktdaten aus unserer Datenbank und erbitten um Bekanntgabe Ihrer Kontoverbindung. Die Provision zahlen wir innerhalb von 24 Stunden auf Ihr Konto ein.

 

Kontaktformular ausfüllen und Prämie sichern!

Ich habe einen Immobilien-Tipp und möchte eine Tippgebervereinbarung mit Schwalm-Eder-Immobilien abschließen.

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Tippgeber-Regeln für private Tippgeber

Auch der private Tipp-Geber muss diese Tipp-Einnahme als sonstige Einnahme versteuern, wenn sie den einmaligen Freibetrag von 256,00 Euro p.a. erreicht (§ 22 Abs. 3 EStG). Sofern der Tipp-Geber nicht regelmäßig handelt, ist er von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil kein unternehmerisches Handeln vorliegt (§ 1 Abs. 1 UStG). Dies erleichtert die Rechnungslegung erheblich, weil die Rechnungsanforderungen, wie zum Beispiel Rechnungsnummer, etc. gemäß §§ 14, 14a UStG nicht erforderlich sind. Damit das Maklerunternehmen die ausgezahlte Tipp-Provision als Aufwand steuermindernd buchen kann, ist es erforderlich, eine ausreichende Rechnung oder Quittung des Tipp-Gebers zu erhalten.

Ausgeschlossen von der Immobilien-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen drüfen. Dazu zählen z.B Rechtsanwälte und Steuerberater.

Datenschutz

Oft werden Anforderungen des Datenschutzes bei der Tipp-Akquise übersehen. Persönliche Daten dürfen nämlich explizit nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz ). Die Kontaktdaten des (potenziellen) Verkäufers und dessen Verkaufsabsicht dürfen dem Immobilienmakler daher nur mit eindeutigem Einverständnis des Betroffenen mitgeteilt werden. Sollen nicht die Kontaktdaten des Verkäufers weitergegeben, sondern der Verkäufer durch eine Empfehlung aufgefordert werden, sich selbst auf die Tipp-Empfehlung beim Makler zu melden, muss sichergestellt werden, dass ihm die zu erhaltende Tipp-Prämie des privaten Tipp-Gebers bekannt ist.

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